Eine eigene Wohnung ist ein Grundbedürfnis. Wer Grundsicherung erhält, hat oft Schwierigkeiten, eine passende und bezahlbare Wohnung zu finden. Die Mietpreise steigen, die Wohnungen werden knapper. Gleichzeitig gelten strenge Regeln, was das Jobcenter oder Sozialamt an Mietkosten übernimmt. Doch mit dem richtigen Wissen und einer guten Vorbereitung ist es möglich, eine Wohnung zu finden, die den Vorgaben entspricht. Dieser Artikel erklärt, welche Wohnkosten übernommen werden, welche Wohnungsgrößen angemessen sind, wo Sie günstige Wohnungen finden und wie Sie einen Umzug finanzieren können.
Was ist Grundsicherung und wer bekommt sie
Die Grundsicherung ist eine staatliche Hilfe für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Es gibt zwei Hauptformen. Das Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) ist für erwerbsfähige Personen, die keinen Job haben oder zu wenig verdienen. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII ist für Menschen, die das Rentenalter erreicht haben oder dauerhaft nicht arbeiten können. Beide Leistungen werden nur gezahlt, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht.
Die Jobcenter (für Bürgergeld) und die Sozialämter (für Grundsicherung im Alter) prüfen genau, ob ein Anspruch besteht. Dazu gehören auch die Wohnkosten. Wer in einer zu großen oder zu teuren Wohnung lebt, riskiert, dass nur ein Teil der Miete übernommen wird. Deshalb ist die Wahl der richtigen Wohnung so wichtig.
Welche Wohnkosten übernommen werden
Das Jobcenter oder Sozialamt übernimmt die Kosten der Unterkunft und Heizung. Dazu gehören die Kaltmiete, die Nebenkosten (zum Beispiel Müllabfuhr, Wasser, Hausreinigung) und die Heizkosten. Entscheidend ist die Angemessenheit. Jede Gemeinde legt eigene Richtwerte fest, wie hoch die Miete für eine Wohnung mit einer bestimmten Größe sein darf. Diese Richtwerte finden Sie oft auf der Website des Jobcenters oder beim Sozialamt.
Die angemessene Wohnungsgröße richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt. Für eine alleinstehende Person sind 45 bis 50 Quadratmeter üblich. Für zwei Personen sind es 60 bis 65 Quadratmeter. Für jede weitere Person kommen etwa 15 Quadratmeter dazu. Ist die Wohnung größer, kann das Jobcenter verlangen, dass Sie in eine kleinere Wohnung umziehen.
Die angemessene Miete wird aus den ortsüblichen Vergleichsmieten berechnet. Dazu werden meist die letzten Mietspiegel oder Daten von Wohnungsbaugesellschaften herangezogen. Liegt die Kaltmiete Ihrer Wohnung über dem Richtwert, wird nur der Richtwert übernommen. Den Rest müssen Sie selbst zahlen, es sei denn, Sie können aus wichtigen Gründen nicht umziehen (zum Beispiel wegen einer Behinderung oder fehlendem Wohnraum).
Beispiel für eine alleinstehende Person in einer mittelgroßen Stadt
Die angemessene Kaltmiete beträgt laut Richtwert 400 Euro. Ihre Wohnung kostet 480 Euro. Das Jobcenter übernimmt nur 400 Euro. Die Differenz von 80 Euro müssen Sie von Ihrem Regelbedarf bezahlen. Dann bleibt weniger Geld für Essen, Kleidung und andere Ausgaben. Wenn Sie eine Wohnung finden, die nur 380 Euro kostet, übernimmt das Jobcenter die gesamte Miete. Sie haben dann sogar 20 Euro mehr zur freien Verfügung.
Heizkosten werden in voller Höhe übernommen, solange sie nicht ungewöhnlich hoch sind. Ein sparsamer Umgang mit Energie ist trotzdem sinnvoll, denn hohe Nebenkostenabrechnungen können später zu Nachzahlungen führen, die das Jobcenter nur bei Angemessenheit übernimmt.
Wo Sie günstige Wohnungen finden
Die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung ist nicht einfach, aber möglich. Die erste Adresse ist das örtliche Wohnungsamt. Es vermittelt oft Sozialwohnungen. Diese Wohnungen haben eine staatlich festgelegte Miete, die meist innerhalb der Angemessenheitsgrenzen liegt. Voraussetzung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS). Den beantragen Sie beim Wohnungsamt. Es gibt verschiedene WBS-Typen für unterschiedliche Einkommensgrenzen.
Auch Wohnungsbaugenossenschaften sind eine gute Anlaufstelle. Genossenschaften vermieten oft günstiger als private Vermieter. Allerdings müssen Sie meist einen Genossenschaftsanteil kaufen, der zwischen 500 und 2.000 Euro liegen kann. In manchen Fällen übernimmt das Jobcenter diese Kosten als Darlehen. Fragen Sie vorher nach.
Private Vermieter, die an Sozialmieter vermieten, finden Sie über spezielle Wohnungsbörsen. Zeitungen wie der “Wohnungsanzeiger” oder kostenlose Anzeigenblätter enthalten oft Angebote für günstige Wohnungen. Auch Online-Portale wie “Immowelt” oder “Immobilienscout24” haben Filter für “WBS” oder “Sozialwohnung”. In vielen Städten gibt es zudem Facebook-Gruppen für Wohnungssuche. Hier inserieren private Vermieter, die schnell einen Mieter suchen und auf Makler verzichten.
Wichtig: Vermeiden Sie unseriöse Anbieter, die eine “Bearbeitungsgebühr” verlangen, bevor Sie die Wohnung gesehen haben. Seriöse Vermieter verlangen kein Geld im Voraus.
Umzugskosten und Kaution finanzieren
Ein Umzug kostet Geld. Das Jobcenter kann unter bestimmten Voraussetzungen die Umzugskosten übernehmen. Das ist der Fall, wenn der Umzug notwendig ist, zum Beispiel weil die alte Wohnung zu teuer ist oder weil die Wohnungsgröße nicht mehr den Richtlinien entspricht. Auch bei drohender Obdachlosigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen kann ein Umzug bewilligt werden. Sie müssen den Umzug vorher beim Jobcenter beantragen. Ein Umzug ohne Genehmigung wird in der Regel nicht bezahlt.
Die Mietkaution ist ein weiteres Problem. Sie beträgt meist drei Monatskaltmieten. Das Jobcenter kann ein Darlehen für die Kaution gewähren. Das Darlehen muss in monatlichen Raten von 5 bis 10 Prozent des Regelbedarfs zurückgezahlt werden. Eine andere Möglichkeit ist eine Kautionsbürgschaft. Die Bürgschaft übernimmt eine Bank gegen eine geringe Gebühr. Das Jobcenter akzeptiert Bürgschaften in der Regel. Auch die örtliche Wohnungsbaugenossenschaft verzichtet manchmal auf die Kaution oder gestattet eine Ratenzahlung.
Was tun bei einer zu teuren Wohnung
Wenn Sie bereits in einer zu teuren Wohnung leben, müssen Sie handeln. Das Jobcenter wird Sie schriftlich auffordern, die Kosten zu senken. Sie haben in der Regel sechs Monate Zeit, eine günstigere Wohnung zu finden. Suchen Sie aktiv. Bewerben Sie sich auf mehrere Wohnungen. Dokumentieren Sie jede Bewerbung. Wenn Sie nach sechs Monaten keine passende Wohnung gefunden haben, kann das Jobcenter die Mietkosten weiterhin in voller Höhe übernehmen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich bemüht haben. Führen Sie ein Bewerbungstagebuch. Notieren Sie Datum, Wohnungsadresse und Ergebnis. Im Zweifel hilft ein Anwalt für Sozialrecht.
Wohnungen für behinderte Menschen
Menschen mit Behinderung haben besondere Bedürfnisse. Eine barrierefreie Wohnung mit breiten Türen, bodengleicher Dusche und niedrigen Lichtschaltern ist oft teurer. Das Jobcenter und Sozialamt müssen diese Mehrkosten übernehmen, wenn die Behinderung nachgewiesen ist. Ein Schwerbehindertenausweis oder ein ärztliches Gutachten ist erforderlich. Auch ein behindertengerechter Umbau der Wohnung kann beantragt werden, zum Beispiel der Einbau einer Rampe oder die Verbreiterung von Türen. Diese Kosten übernimmt das Amt meist als Zuschuss.
Hilfsangebote nutzen
Die Wohnungssuche ist anstrengend. Lassen Sie sich helfen. Die Sozialberatung von Caritas, Diakonie, AWO oder dem Paritätischen Wohlfahrtsverband bietet kostenlose Unterstützung. Die Berater kennen die lokalen Richtwerte und haben Kontakte zu Vermietern. Auch die Schuldnerberatung kann helfen, wenn Sie bereits Mietschulden haben. Die Verbraucherzentrale informiert über Mietrecht und gibt Tipps für die Wohnungssuche. Zögern Sie nicht, diese Angebote zu nutzen. Sie sind kostenlos und vertraulich.
Fazit
Eine günstige Wohnung bei Grundsicherung zu finden, ist eine Herausforderung, aber möglich. Informieren Sie sich über die angemessenen Mietkosten in Ihrer Gemeinde. Nutzen Sie die Angebote der Wohnungsämter und Genossenschaften. Beantragen Sie rechtzeitig einen Wohnberechtigungsschein. Dokumentieren Sie Ihre Bewerbungen. Lassen Sie sich von Sozialberatungen helfen. Mit Geduld und Ausdauer finden Sie eine Wohnung, die Ihren Bedürfnissen entspricht und vom Jobcenter bezahlt wird. Sie haben ein Recht auf angemessenen Wohnraum. Machen Sie davon Gebrauch.
Haftungsausschluss
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Die genannten Richtwerte für Mieten und Wohnungsgrößen sind Beispiele und können je nach Gemeinde und Bundesland abweichen. Die Leistungen der Grundsicherung unterliegen gesetzlichen Änderungen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jobcenter, Sozialamt oder einen Rechtsanwalt. Die Autoren übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieser Informationen getroffen werden.